Rotes Kreuz & Feuerwehr

Einen anderen Weg ging das Rote Kreuz. 1956 gründete der damalige Bezirksstellenleiter Dr. Schöbl einen Rettungsdienst. Um schneller beim Unfall oder Patienten sein zu können, wurde ein Netz von Rettungsstellen ausgebaut. In Pöggstall, St. Oswald, Münichreith und Yspertal stehen die Sankras (Sanitätskraftwagen) für die Bevölkerung bereit. Seitdem wurden an die 16.000 Transporte geleistet und dabei 1,35 Millionen Kilometer zurückgelegt.

Wie fortschrittlich man damals schon war, zeigt Plesser in seiner Ortschronik auf: Feuerwehren wurden bereits in Pöggstall (1871), Persenbeug (1875), Marbach (1879) und Ysper(1881) gegründet.

Als die Feuerwehr Pöggstall gegründet wurde, mußten natürlich zuerst Statuten eingereicht werden. Details daraus sind erwähnenswert: „Die freiwillige Feuerwehr zu Pöggstall ist aus dem freiwilligen Zusammentreten einer Anzahl

Ortsbewohner entstanden und verfolgt den Zweck, mit organisierter Tätigkeit bei vorkommenden Feuersbrünsten in Pöggstall und in dessen Umgebung den Rettungs- und Löschdienst zu übernehmen. Die gesamte Feuerwehr zerfällt in vier Rotten oder Abteilungen: a) Steiger und Einreißer, b) Spritzenmannschaft, c) Wassermannschaft, d) Schutz-Rettungsmannschaft. Der Bürgermeister ist der Obmann der Feuerwehr und die Gemeinde hat die Feuerwehr zu finanzieren. Die alljährliche Hauptversammlung hat am 4. Mai stattzufinden. Die Wahl des Hauptmannes erfolgt für 3 Jahre. Der Eintritt ist jedem körperlich hiezu geeignetem Individuum gestattet. Bei Auflösung fällt das Eigentum der Gemeinde zu. Pöggstall, 28. Oktober 1871. Josef Weitzenböck, Bürgermeister, Johann Wagmeister, Gemeinderat, Franz Vogler, Gemeinderat. Genehmigt, der k. k. Statthalter am 10. November 1871."

Interessant ist, daß damals von einem Rettungsdienst die Rede ist. In manchen Gegenden ist der Rettungsdienst auch weiter mit den Funktionären der Feuerwehr verbunden geblieben. Später ging die Pflicht für den Rettungsdienst bis heute auf die Gemeinde über und wird heute meist vom Roten Kreuz oder Arbeiter-Samariterbund ausgeübt. In Loosdorf gibt es noch eine Gemeinderettung. 1976 kam es zu Verträgen zwischen den Gemeinden und den anderen Rettungsdiensten, wobei es der Gemeinde oblag, einen Rettungsdienst auszuwählen.

Interessant sind auch Details aus der Instruktion für den Dienst beim Brand: Der Hornist hat immer in der Nähe des Hauptmannes zu sein. Das Tabakrauchen im Dienst ist verboten. Ein Arzt hat immer am Brand anwesend zu sein. (Praktische Durchführung heute: Der Rettungsdienst des Roten Kreuzes rückt gleichzeitig mit der Feuerwehr aus.) Bei starken Gewittern oder Unwettern hat die Feuerwehr immer mindestens sechs Mann mit einem Signalisten in Bereitschaft zu haben. Auf dem Brandplatz erschienene Personen (Zuschauer) sind zum Wasserdienst einzuteilen. Bei Brandröte oder einem anderen Zeichen für Feuer hat der Hauptmann im Einvernehmen mit dem Bürgermeister zu beraten, ob ausgefahren wird. Sollte eine Rettung notwendig sein, muß diese durchgeführt werden, notfalls auch mit Gewalt, dabei ist alles zeitraubende Wechselreden zu vermeiden. Für besonders hervorragende Leistungen werden Belobungen und auch Geldpreise verteilt.